Bis zum 20.11.10 müssen die Versorger ihren Kunden die höheren Strompreise ab 01.01.11 mitgeteilt haben. Alle Stromkunden können aufgrund der Preiserhöhung von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 1 Monat, für die Kündigung bleiben 2 Wochen bis zum 30.11.10. Bis dahin sollte die Kündigung eingegangen und ein Wechsel zu einem neuen Anbieter beauftragt worden sein.