Allgemeine Geschäftsbedingungen der Josef Hilpert e.K.

zur Verwendung für Kaufverträge im Energiehandel (ohne Strom und Erdgas) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

I. ALLGEMEINES

  1. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die Lieferungen der Fa. Josef Hilpert e.K., Bahnhofstr. 3, 78224 Singen, eingetragen beim Amtsgericht Freiburg HRA 540178, an Kunden zum Gegenstand haben.
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des jeweiligen Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Kunde ist jeder Verbraucher oder Unternehmer.
  3. Gegenüber Unternehmern gelten diese Bedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen eines Unternehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Unternehmers die Lieferung an den Unternehmer vorbehaltlos ausführen.

II. VERTRAGSSCHLUSS

  1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar.
  2. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden. Wir behalten uns vor, den Kunden innerhalb dieser Frist darüber zu unterrichten, dass wir seine Bestellung ablehnen.
  3. In Prospekten, Anzeigen und vergleichbaren Publikationen enthaltene Angebote sind auch gegenüber Verbrauchern – auch hinsichtlich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.
  4. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir werden den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten. Ist der Kunde Verbraucher, sind wir nur dann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten haben und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
  5. Bestellt der Kunde die Ware direkt über unsere Internetplattform, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  6. Sofern der Kunde die Ware direkt über unsere Internetplattform bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt.

III. PREISE

  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis sind die gesetzliche Umsatzsteuer und die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung enthalten.
  2. Für die Rechnungsstellung sind die Mengenangaben auf dem Lieferschein maßgebend.
  3. Bei vom Kunden zu vertretenden Minderabnahmen sowie bei vom Kunden zu vertretenden Liefererschwernissen behalten wir uns das Recht vor, den Preis nachzukalkulieren und anzupassen.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Unsere Mitarbeiter sind zum Inkasso in bar berechtigt. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
  2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen jeweils älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Anrechnung seiner Leistung informieren. Bei Leistung eines Vorschusses, einer Sicherheit oder bei Zahlungen im Lastschriftverfahren steht das Bestimmungsrecht uns zu.
  3. Wir sind jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, eine Bestellung von Zug-um-Zug-Zahlung oder Vorauskasse abhängig zu machen und bei Nichtleistung nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

V. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Soweit wir mit dem Kunden Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
  7. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt und nicht nur eine vorübergehende Übersicherung vorliegt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

VI. LIEFERUNG UND GEFAHRÜBERGANG

  1. Das genaue Lieferdatum wird mit dem Kunden nach Bestellung gesondert vereinbart und ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, verbindlich.
  2. Ist die Nichteinhaltung einer Leistungsfrist auf höhere Gewalt, z.B. Arbeitskampf, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, unvorhersehbare Hindernisse, Rohstofferschöpfung oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, zurückzuführen, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Dies gilt auch für den Fall, dass solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten.
  3. Wir sind im Rahmen des Zumutbaren zu Teilleistungen berechtigt.
  4. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer oder an die sonstige Beförderungsperson geht die Gefahr einschließlich einer Beschlagnahme, des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, soweit dieser Unternehmer ist.
  5. Unwesentliche Mängel berechtigen den Besteller nicht, die Abnahme zu verweigern.
  6. Die Bedingungen der für den Versand in Anspruch genommenen Verfrachtungs- und Versicherungsunternehmen gelten auch für unseren Kunden, soweit dieser Unternehmer ist.
  7. Leihgebinde bleiben unser Eigentum und dürfen nur zur Lagerung der von uns gelieferten Ware verwendet werden.

VII. ANNAHMEVERZUG

  1. Der Übergabe im Sinne von Ziff. V dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme kommt.
  2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
  3. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

VIII. GEWÄHRLEISTUNG

  1. Sofern nichts anderes bestimmt ist, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach seiner Wahl berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Ist der Kunde ein Unternehmer, steht das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung uns zu.
  3. Der Kunde muss uns innerhalb einer Frist von acht Werktagen nach Erhalt der Ware über offensichtliche Sach- und Rechtsmängel unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Voraussetzung für Gewährleistungsrechte eines Unternehmers ist, dass er alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.
  4. Bei Mängelrügen ist uns eine Probe von mind. 1 kg (bei Treib- und Brennstoffen: 5 l) der gelieferten, insbesondere auch der bereits gebrauchten Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Es ist uns Gelegenheit zu geben, die Probe selbst zu ziehen bzw. sich von der ordnungsgemäßen Durchführung der Probenentnahme zu überzeugen. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten entfallen Mängelansprüche, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
  5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate und gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, jeweils gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche.

IX. GESAMTHAFTUNG

  1. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung geltend gemacht wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Wir oder von uns beauftragte Dritte sind im Rahmen einer Heizöllieferung nicht verpflichtet, Tanks, Anschlüsse und Befüllleitungen vor dem Betanken einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Es hat jedoch eine Sichtprüfung zu erfolgen.
  4. Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  5. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorgenannten Regelungen nicht verbunden.

X. WIDERRUFSRECHT

Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm gem. § 312g BGB nach folgender Maßgabe ein Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Fa. Josef Hilpert e.K., Bahnhofstr. 3, 78224 Singen, Tel.: 07731 / 62026, Fax: 07731 / 62027, E-Mail: info@hilpert-energie.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular auf unserer Homepage www.hilpert-energie.de (Über uns\AGB\Widerrufsformular) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurück erhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurück gesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurück zu senden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BGB), so z.B. wenn sich die Ware bei Lieferung mit Restbeständen in Ihrem Tank/Bunker vermischt.

XI. SCHUFA-KLAUSEL

Der Kunde erteilt die Einwilligung, dass wir beim Erstauftrag sowie bei fortlaufender Geschäftsbeziehung wiederholt Auskünfte über seine Zahlungsfähigkeit bei der SCHUFA oder einer sonstigen Wirtschaftsdatei einholen dürfen, soweit der Zahlungseingang durch Vorauskasse nicht unwiderruflich gesichert ist. Auf Anforderung des Kunden wird diesem der Inhalt der Auskunft mitgeteilt.

XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, ist Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Singen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es steht uns jedoch frei, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Stand 09.07.2018

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