Entlastung Erstattung Heizöl Pellets Scheitholz Hackschnitzel Flüssiggas Kohle

Entlastung Erstattung Heizöl Pellets Scheitholz Hackschnitzel Flüssiggas Kohle

Entlastung bzw. Rückerstattung bei Öl- und Pelletheizungen für 2022

Wer erhält rückwirkend Geld vom Staat? – so geht es

Private Haushalte, die mit Heizöl oder Holzpellets heizen, erhalten vom Staat, wenn sie im Zeitraum 01.01. bis 01.12.22 mindestens eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 zu tragen hatten, rückwirkend eine einmalige Entlastung (nicht zu verwechseln mit dem Heizkostenzuschuss II für Wohngeldberechtigte und Azubis). Zuständige Antragsstelle ist für in Baden-Württemberg befindliche Heizungen das Umweltministerium in Stuttgart. Dieses schaltet ab 8. Mai ein Online-Formular frei und informiert hier sowie unter der Hotline (0711) 126-1600 über den aktuellen Stand.

  1. Wer ist antragsberechtigt für die Entlastung?
  2. Wo kann ich die Erstattung für meinen Heizöl- bzw. Pelletseinkauf beantragen?
  3. Ab wann kann ich die Erstattung für Heizöl und Pellets beantragen?
  4. Wie hoch ist der Erstattungsbetrag?
  5. Mit wie viel Erstattung kann ich voraussichtlich rechnen? – Fallbeispiele
  6. Wo gibt es Informationen zum Härtefallfonds für private Haushalte?

1. Wer ist antragsberechtigt für die Entlastung?

Antragsberechtigt sind Privathaushalte,

  • deren Wohnung mit Heizöl, Pellets, Scheitholz, Flüssiggas, Hackschnitzel oder Kohle beheizt werden (können also Eigentümer oder auch eigenverantwortlich einkaufende Mieter sein), und
  • die eine Rechnung mit einem Lieferdatum aus dem Zeitraum 01.01. bis 01.12.22 vorlegen können.

Für Unternehmen, bspw. Wohnungsbaugesellschaften, gilt: als Zentralantragssteller können sie zur Identifikation bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos bei der Finanzkasse Kasse.Hamburg ihre Firmenakte anlegen. Im übrigen gibt es für Betriebe ein separates Entlastungsprogramm: die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg.

2. Wo kann ich die Erstattung für meinen Heizöl- bzw. Pelletseinkauf beantragen?

Seit 8. Mai 2023 können nun über folgendes Online-Portal Anträge gestellt werden. Die Fa. Hilpert Energie kann leider keine Anträge annehmen und auch keine Rechtsberatung anbieten.

Unter anderem sind folgende Nachweise vorzulegen: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen sowie strafbewehrte Eigenerklärungen der Antragstellenden unter anderem über die einzelnen Antragsvoraussetzungen. Unsere USt-ID finden Sie am unteren Ende der Rechnung; eine Steuernummer brauchen Sie dann nicht noch zusätzlich angeben.

3. Ab wann kann ich die Erstattung für Heizöl und Pellets beantragen?

Gestartet wurde das Programm am 8. Mai 2023, es endet nach aktuellem Stand am 20. Oktober 2023.

4. Wie hoch ist der Erstattungsbetrag?

Grundlagen der Berechnung sind

1) der tatsächlich gezahlte Preis für die Beschaffungsmenge in 2022 sowie

2) der für 2021 festgelegte Referenzpreis für

  • Heizöl: 71 Ct./Ltr. (incl. USt)
  • Pellets: 24 Ct./kg (incl. USt)
  • Scheitholz: 85 Euro/RM (incl. USt)
  • Flüssiggas: 57 Ct./Ltr. (incl. USt)
  • Holzhackschnitzel: 11 Ct./kg (incl. USt)
  • Kohle / Koks: 36 Ct./kg (incl. USt)

Erstattet werden dann 80% der Mehrkosten, die über eine Verdopplung des Referenzpreises für 2021 hinausgehen.

5. Mit wie viel Entlastung kann ich voraussichtlich rechnen? – Fallbeispiele

Der Entlastungsbetrag wird nach folgender Formel berechnet:
0,8 x (Rechnungsbetrag – 2x Referenzpreis x Bestellmenge)

Erforderlich ist weiterhin ein Erstattungsergebnis von mindestens 100 Euro. Pro Haushalt können dann max. 2000 Euro erstattet werden.

Fallbeispiel für Heizöl

  • Referenzpreis 2021: 0,71 Euro je Liter
  • Wurden 2022 1500 Ltr. Heizöl für 1,75 Euro/Ltr. gekauft, liegt der Entlastungsbetrag bei 396 Euro.
  • Wurden 2022 1500 Ltr. Heizöl für 1,30 Euro/Ltr. gekauft, besteht keine Antragsberechtigung, da der Entlastungsbetrag unter 100 Euro liegt.

Fallbeispiel für Pellets

  • Referenzpreis 2021: 240 Euro je Tonne
  • Wurden 2022 vier Tonnen Holzpellets für 800 Euro/to gekauft, liegt der Entlastungsbetrag bei 1.024 Euro.
  • Wurden 2022 vier Tonnen Holzpellets für 300 Euro/to gekauft, besteht keine Antragsberechtigung, da der Entlastungsbetrag unter 100 Euro liegt.

6. Wo gibt es Informationen zum Härtefallfonds für private Haushalte?

Weitere Informationen zum Beschluß des Bundestages vom 15. Dezember 2022 zum Härtefallfonds für private Haushalte finden Sie hier:

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (PDF)

Dort sind auf Seite 8 unter Ziffer 8 die bislang bekannten Rahmenbedingungen zum Härtefallfonds für Private Haushalte aufgeführt.

(Stand 29.04.23; Angaben ohne Gewähr)