Sowohl der Bund als auch das Land Baden-Württemberg halten für Energiesparmaßnahmen einige milliarden-schwere Förderprogramme bereit (diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität):

KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ für Brennwertkessel, KWK-Anlagen (Blockheizkraftwerk, Einzelanlagen, Brennstoffzellen), Wärmedämmung Außenwände / Dach / Kellerdecke, Fenstererneuerung, Einbau einer Lüftungsanlage, Heizungsaustausch:

  • 5% Zuschuss bei Einzelmaßnahmen (max. Euro 2.500),
  • 10% Zuschuss bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 (max. Euro 7.500),
  • 17,5% Zuschuss bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 (max. Euro 13.125) oder
  • zinsverbilligtes Darlehen (Kreditvariante): bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 zusätzlich Tilgungszuschuss von 5% des Zusagebetrages (bei KfW 70 12,5%)

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 10865 Berlin (www.kfw-foerderbank.de).

KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“: Zuschuss für den Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen, für die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizanlagen sowie für qualifizierte Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen. Antrags- und Bewilligungsstelle ist auch hier wieder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 10865 Berlin (www.kfw-foerderbank.de).

KfW-Programm „Erneuerbare Energien“: zinsverbilligtes Darlehen und teilweise Tilgungszuschuss für Photovoltaik-, Wasserkraft-, Biomasse- und Tiefengeothermie­anlagen sowie für Solarkollektoranlagen ab 40 qm. Antrags- und Bewilligungsstelle ist erneut die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 10865 Berlin (www.kfw-foerderbank.de).
Zuschuss als „Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ für thermische Solaranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche, Pelletkessel von 5 – 100 kW, luftgeführte Pelletöfen von 5 – 100 kW, Holzhackschnitzel­anlagen von 5 – 100 kW, Scheitholzvergaser-Kessel von 15 – 50 kW, effiziente Wärmepumpen. Bei besonders innovativen Maßnahmen sogar erhöhter Zuschuss. Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 65760 Eschborn / Ts. (www.bafa.de).
„Richtlichen zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen“ – Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW. Antrags- und Bewilligungsstelle ist erneut das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 65760 Eschborn / Ts. (www.bafa.de).
„Erneuerbare Energien-Gesetz – EEG“: gesetzlich vorgeschriebene Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik (Mindestvergütung 2009: 43,01 Ct./kWh), Biomasse, Wasserkraft, Geothermie. Antrags- und Bewilligungsstelle ist hier der regional zuständige Stromnetzbetreiber

Zinsverbilligtes Darlehen „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ für solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Holzvergaser-Zentralheizungen, Wärmepumpen, Erdwärmeübertrager, Kraft-Wärme-Kopplung bei Wohngebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten. Antrags- und Bewilligungsstelle sind die Banken und Sparkassen; L-Bank, 70174 Stuttgart (www.l-bank.de).

Welches Förderprogramm nun am besten geeignet ist, hängt immer vom Einzelfall ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Wir nehmen uns aber die Zeit, um für Ihre Energiesparmaßnahmen geeignete Förderpakete auszuloten.