Gebäude, die vor 1978 erbaut wurden und nicht mehr als vier Wohneinheiten haben, müssen bei Verkauf und Vermietung einen Energiebedarfsausweis nachweisen. Miet- und Kaufinteressenten können die Vorlage eines solchen Ausweises einfordern. Bei Eigenbedarf und solange kein Mieterwechsel ansteht, besteht aktuell keine Ausweis-Pflicht.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen: Ein verbrauchsorientierter Ausweis dokumentiert den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre. Der Bedarfsausweis hingegen gibt deutlich mehr Aufschluss über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und über das Energiespar-Potenzial bei einer Sanierungsmaßnahme. Er berechnet aus dem Ist-Zustand von Dämmung und Heiztechnik den Energiebedarf des Gebäudes. Ordnungsgemäße Energieausweise gelten dann zehn Jahre lang.